Das Honorar für psychotherapeutische Behandlung ist eine individuelle Vereinbarung zwischen PsychotherapeutIn und KlientIn und orientiert sich an den Empfehlungen des Berufsstandes (das Honorar ist USt-befreit - siehe §6 Abs. 1 Z 19 UStG).
Sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine vollständige oder teilweise Übernahme von Therapiekosten durch die Krankenkasse möglich. Erforderlich sind:
Die Kostenübernahme erfordert zudem:
Details zu den Rahmenbedingungen in meiner Praxis (im Einzel-Setting) finden Sie im Formular-Muster "Behandlungsvertrag" (siehe dazu Download unten)
|
|
|