PsychotherapeutInnen müssen, bevor sie ihre Ausbildung mit der Eintragung im offiziellen Register niedergelassener PsychotherapeutInnen abschließen können, bereits verpflichtend mit KlientInnen psychotherapeutisch arbeiten.
Dazu haben die TherapeutInnen eine bescheinigte Befähigung und Berechtigung zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen.
Und - diese Behandlungen werden intensiv durch "Supervision" begleitet (d.h. durch erfahrene und formal akkreditierte PsychotherapeutInnen begutachtet).
Dieser Psychotherapie-Ausbildungsstand wir umgangssprachlich "Im Status" genannt, heiß korrekt aber "PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision".
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision bieten in der Regel zu günstigeren Honoraren an; sie leisten damit einen bedeutsamen Beitrag zur Verfügbarkeit psychotherapeutischer Versorgung.
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