Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.
Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie zum Beispiel medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung.
Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt.
(siehe dazu Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).
Damit sind zur Psychotherapie Personen befugt, die nach einer gesetzlich festgelegten Ausbildung entweder:
|
|
|